Landeentgelde für Schulflüge 50% ermäßigt!

Für alle Schulflüge werden am Flugplatz Gera-Leumnitz 50% Ermäßigung auf  Landegebühren gewährt.

Schulflüge im Sinne der Gebührenordnung sind Flüge, die ein Flugschüler im Rahmen seiner Ausbildung bei einem genehmigten Ausbildungsbetrieb (Luftfahrerschule) durchführt und die zum Erwerb eines Luftfahrerscheines oder zusätzlicher Berechtigungen im Sinne der Verordnung über Luftpersonal (LuftPersV) notwendig sind. Hierzu zählen auch Ausbildungsflüge für NVFR- und IFR- Berechtigungen.

Für Schulflugzeuge ohne entsprechendes Lärmschutzzeugnis werden keine Ermäßigungen gewährt.

Entgeldordnung

Die Gebührenordnung für den Verkehrslandeplatz Gera-Leumnitz finden Sie hier in der jeweils aktuellen Fassung als PDF-Datei.

Entgeldordnung Flugplatz Gera-Leumnitz

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